Willkommen beim Landesverband Thüringer Karnevalvereine e.V. (LTK)

Wir freuen uns, dass du den Weg zu uns gefunden hast! Der Landesverband Thüringer Karnevalvereine – kurz LTK – ist mehr als nur ein Verband. Seit seiner Gründung am 23. Juni 1990 in Erfurt hat sich der LTK zu einer lebendigen Gemeinschaft entwickelt, die das fastnachtliche Brauchtum in Thüringen pflegt und fördert. Der LTK vertritt über 330 Karnevalsgesellschaften.

Unsere Satzung legt dabei klar fest, wie wir unseren Zweck verwirklichen:
– Pflege des Karnevals und Faschings auf traditionsgebundener Grundlage
– Beratung und Hilfe für unsere Mitglieder
– Kontaktpflege zu Landesbehörden und anderen Institutionen
– Verbindung zu Medien, darunter Presse, Rundfunk und Fernsehen
– Organisation von Treffen, Tagungen, Seminaren und Turnieren
– Förderung der Jugendarbeit im Verbandsgebiet
– Unterhaltung eines Fastnachtsarchivs und Museums in Wasungen
– Bekämpfung von Auswüchsen und kommerzieller Ausnutzung des Brauchtums
– Förderung des karnevalistischen Tanzsports
– Bereitstellung von Orden und Ehrenzeichen für verdienstvolle Mitglieder

Unsere Gemeinnützigkeit ist dabei ein zentraler Grundsatz. Der LTK verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Wir suchen DICH als Unterstützung für den Redaktionsausschuss

Mit unseren Aufgaben wächst auch das Volumen und der Anspruch an unsere Ausschussarbeit im Redaktionsausschuss.Darum benötigen wir personelle Unterstützung! Wenn du dich in unserer aktuellen Ausschreibung wiederfindest, dann schreib uns einfach eine Mail an: kontakt@ltkev.de.Wir freuen uns auf eure Rückmeldungen! Alle...

Kostenfreie Konferenz zum Thema „Juristische Hilfe für Vereine“ am 7. Juni in Erfurt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bietet am Freitag, 7. Juni, im Erfurter Kaisersaal eine kostenlose, ganztägige Konferenz zum Thema "Recht verständlich - juristische Hilfe für Vereine" an. Bei der Konferenz von 10 bis 18 Uhr erfahrt ihr alles, was ihr über juristische Themen in eurem Engagement wissen...

Stärkung des Ehrenamtes im Freistaat Thüringen durch Übernahme der GEMA-Gebühren – Anmeldung ab jetzt möglich!

Der Freistaat Thüringen und die GEMA beabsichtigen in diesem Jahr eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine zu treffen. Ziel ist es, dass der Freistaat Thüringen für bis zu drei oder möglicherweise vier eintrittsfreie Vereinsfeste, bei denen Musik abgespielt werden soll, unter gewissen Bedingungen die...

Schulungsauftakt Kinderschutz und Kinderschutzkonzepte

Am Dienstag, dem 16.04.2024, fand in Heilbad Heiligenstadt die erste Schulung zum Thema Jugendschutz und Kinderschutzkonzept statt. Die Veranstaltung brachte wichtige Themen rund um den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf den Tisch. Auch die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes wurde im Detail besprochen und erörtert. Es...

Juleica-Ausbildung 2024 – Du bist engagiert. qualifiziert. motiviert. | #JungesEhrenamt

Juleica - Das könnte deine Karte sein!  Wer eine Kindergruppe, Ferienspiele oder eine Kinderfreizeit leiten möchte, benötigt vielfältige Fähigkeiten: Pädagogisches und rechtliches Wissen sind ebenso wichtig wie Organisationsgeschick und Einfühlungsvermögen. Diese Kompetenzen könnt ihr bei uns erwerben! Wir bilden euch zu...

3. Klausurtagung des LTK – Zeit für Veränderung

Am 13. April 2024 starteten alle Präsidiums- und Fachausschussmitglieder des LTK in ihre 3. Klausurtagung und in ein arbeitsreiches Wochenende in der Jugendherberge in Tambach-Dietharz. Bereits am Freitagabend machte sich das Präsidium Gedanken zum künftigen Geschäftsverteilungsplan. Bis in den späten Abend hinein wurden alle...

9. Karnevals-Aktionstag im Movie Park Germany

Am 24.08.2024 findet im Movie Park Germany der 9. Karnevals-Aktionstag statt. Im letzten Jahr haben mehr als 2.500 Karnevalisten an diesem Aktionstag teilgenommen - seid ihr in diesem Jahr auch dabei?! >> Weitere Informationen >> Buchungsformular

„Aktiv vor Ort“ wieder gestartet: ab sofort bis 31. Juli 2024 Anträge möglich

Für das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ können ab sofort bis zum 31. Juli wieder Anträge gestellt werden. Erstanträge werden bis zum 30.06.2024 bevorzugt bearbeitet. Die Fördermittel können unter Umständen auch vor Fristende ausgeschöpft sein. Zur Verfügung stehen in diesem Jahr 750.000 Euro - bereitgestellt vom...

Immaterielles Kulturerbe

Nach einer überaus gelungenen Saison 2023/ 2024, gekrönt mit den Festivitäten zur „Ersterwähnung 500 Jahre Straßenkarneval“ in Wasungen, führt das Projektteam „Immaterielles Kulturerbe“ seine Arbeit zur Vorbereitung der Antragstellung für eine Eintragung in das Verzeichnis „Immaterielles Kulturerbe“ unter dem Titel:...

BDK-Grundschulungen im Garde- und Schautanz

Endlich wieder Tanzen! So lautete das Motto am 06. und 07.04.2024 in Tambach- Dietharz zur BDK-Grundschulung in Garde- und Schautanz. Mit über 100 Teilnehmer:innen hat Thüringen auch in diesem Jahr wieder die Schulungssaison des Bund Deutscher Karneval eröffnet. Für den theoretischen Teil erhielten wir Unterstützung von Victoria...
Mitgliedschaft im LTK

Der LTK besteht aus verschiedenen Mitgliederkategorien:
1. Aktive Mitglieder: Hierbei handelt es sich um die dem Verband angeschlossenen Vereine.
2. Fördernde Mitglieder: Diese können juristische oder natürliche Personen sein, die den Verband ideell oder finanziell unterstützen.
3. Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten: Personen, die sich außerordentliche Verdienste um die Pflege des Brauchtums erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Präsidenten des LTK können nach mindestens 10-jähriger Amtszeit zu Ehrenpräsidenten ernannt werden.

Aufnahme und Rechte der Mitglieder

Die Aufnahme in den LTK erfolgt durch schriftlichen Antrag, über den das geschäftsführende Präsidium entscheidet. Die Mitgliedschaft ist mit einer Mitgliedschaft im Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) gekoppelt. Aktive Mitglieder haben das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Sie können Anträge stellen, Anfragen einbringen und Informationen beantragen.

Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Satzung und Ordnungen des LTK zu achten, Beschlüsse der Organe zu befolgen und zur Verwirklichung des Satzungszwecks beizutragen. Die Mitgliedsvereine verpflichten sich, die Brauchtümer nur in der festgelegten Zeit auszuüben und Änderungen in der Vereinsführung dem geschäftsführenden Präsidium mitzuteilen.

Mitgliedsbeiträge

Aktive Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, neue aktive Mitglieder zahlen eine zusätzliche Aufnahmegebühr. Ehrenmitglieder, Ehrenpräsidenten und fördernde Mitglieder sind beitragsfrei. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann durch Austritt, Vereinsauflösung, Ausschluss oder Auflösung des LTK enden. Ausschlussgründe sind grobe Verstöße gegen die Satzung, Schädigung des Brauchtums, grobe Verstöße gegen Sitte und Moral, Ausschluss aus dem BDK oder Beitragsrückstand nach Mahnung.

Organe des LTK

Die Organe des LTK sind die Mitgliederversammlung und das geschäftsführende Präsidium. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ, das jährlich stattfindet. Das geschäftsführende Präsidium besteht aus verschiedenen Ämtern, darunter Präsident, Vizepräsidenten, Schatzmeister und Beisitzer.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für Berichte des Präsidiums, Wahlen, Entlastung des Präsidiums, Berichte der Fachausschüsse, Anträge und weitere wichtige Entscheidungen. Die Versammlung trägt den Namen „Präsidententreffen“ und alle drei Jahre den Namen „Narrenkongress“. Vorstandswahlen finden i.d.R. immer bei „Narrenkongressen“ statt.

Geschäftsführendes Präsidium

Das geschäftsführende Präsidium, bestehend aus Präsident, zwei Vizepräsidenten, Schatzmeister, Protokollführer, zwei Beisitzern und dem/der Landesjugendleiter/in, ist verantwortlich für die Führung des LTK, die Berufung in die Fachausschüsse, die Umsetzung von Beschlüssen und die Verwaltung des Vermögens.

Fachausschüsse

Zur Unterstützung der Organe werden Fachausschüsse gebildet, die verschiedene Aufgabengebiete abdecken. Die Ausschüsse beraten, planen und informieren die Mitgliederversammlung über ihre Aktivitäten.

Der Landesverband Thüringer Karnevalvereine e.V. (LTK) hat verschiedene Fachausschüsse, die dazu dienen, die vielfältigen Aufgaben und Interessen des Verbands zu unterstützen. Hier sind die benannten Fachausschüsse gemäß der Satzung:

1. Brauchtumsausschuss
– Zuständig für Traditionspflege, Brauchtum, Archiv und Museum.

2. Tanz- und Turnierausschuss
– Verantwortlich für Tanzturniere, Schulungen und Kontakte im Tanzbereich.

3. Steuer- und Rechtsausschuss
– Zuständig für Rechts- und Steuerfragen sowie entsprechende Schulungen.

4. Redaktionsausschuss
– Verantwortlich für Medienarbeit, das Narren-Echo und die Deutsche Fastnacht.

5. Arbeitskreis „gesprochenes Wort“
– Zuständig für Schulungen von Büttenrednern und Moderatoren.

6. Netzwerk Musik
– Verantwortlich für Schulungen von Gesangs- und Musikgruppen.

Diese Fachausschüsse spielen eine entscheidende Rolle bei der Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung der verschiedenen Aktivitäten des LTK. Sie ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit und fördern den Austausch innerhalb des Verbands.

Satzungen, Ordnung, Richtlinien

Alle Satzungen, Ordnungen und Richtlinien finden sich unserem Verbandsheft.

1. Satzung:
– Regelungen zu Name, Sitz, Zweck, Gemeinnützigkeit, Mitgliedschaft, Organe, Mitgliederversammlung, Pflichten der Mitglieder, Mitgliedsbeiträge, Ende der Mitgliedschaft, Organe des LTK, Fachausschüsse, Protokollierung, Ordnungen, Gerichtsstand, Geschäftsjahr, Schlussbestimmungen.

2. Geschäftsordnung:
– Festlegung von Zuständigkeiten, Abläufen und Verantwortlichkeiten im geschäftsführenden Präsidium, Organisation von Sitzungen, Entscheidungsprozessen und Kommunikationsstrukturen.

3. Finanzordnung:
– Regelungen zur finanziellen Verwaltung des Verbands, Festlegung von Budgets, Zahlungsmodalitäten, Buchführung, Prüfung der Finanzen und Haushaltsführung.

4. LTKjugend-Ordnung:
– Bestimmungen zur Organisation und Förderung der Jugendarbeit im Verbandsgebiet, Wahl und Aufgaben des Jugendvorstands, Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen.

5. Wahlordnung:
– Festlegung von Verfahrensregeln für Wahlen innerhalb des Verbands, insbesondere für die Wahl des geschäftsführenden Präsidiums, Kassenprüfer und anderer Ämter.

6. Auszeichnungsordnung:
– Kriterien und Verfahren für die Verleihung von Auszeichnungen an verdienstvolle Mitglieder, Vereine oder Personen im Rahmen des Verbands.

7. Richtlinie Präsidententreffen/Narrenkongress:
– Vorgaben für die Organisation und Durchführung des jährlichen Präsidententreffens sowie alle drei Jahre stattfindenden Narrenkongresses.

8. Richtlinie Brauchtumsausschuss:
– Festlegungen zu den Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweisen des Brauchtumsausschusses im Rahmen der Traditionspflege und Brauchtumspflege.

9. Richtlinie Arbeitskreis „Gesang“:
– Vorgaben für den Arbeitskreis „Gesang“, einschließlich Schulungen, Aktivitäten und Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen.

10. Richtlinie Tanz- und Turnierausschuss:
– Regelungen für den Tanz- und Turnierausschuss, insbesondere hinsichtlich der Organisation von Tanzturnieren, Schulungen und Kontakten im Tanzbereich.

11. Richtlinie Steuer- und Rechtsausschuss:
– Bestimmungen zu den Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweisen des Steuer- und Rechtsausschusses, inklusive Schulungen zu rechtlichen und steuerlichen Fragen.

12. Richtlinie Redaktionsausschuss:
– Vorgaben für den Redaktionsausschuss in Bezug auf Medienarbeit, Narren-Echo und Deutsche Fastnacht.

13. Richtlinie Arbeitskreis „gesprochenes Wort“:
– Festlegungen für den Arbeitskreis „gesprochenes Wort“, inklusive Schulungen für Büttenredner und Moderatoren.